IT/Vernetzung

Praxen sollten sich von Windows 7 verabschieden
Am 14. Januar 2020 stellt Microsoft seinen Kunden das letzte Windows-7-Sicherheitsupdate zur Verfügung. Danach können Sicherheitslücken entstehen. Viele Praxen arbeiten noch mit Windows 7. Was Sie jetzt tun sollten, weiß MEDI-IT-Chef Sven Gutekunst.

Elektronische Arztvernetzung: 90 Prozent der PVS-Anbieter sind dabei
Anlässlich der ersten Hausmesse zur Elektronischen Arztvernetzung (eAV) heute in Ludwigburg zeigen sich die Vertragspartner der AOK-Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg zufrieden mit der Entwicklung. Fünf Monate nach dem Start nehmen rund 400 Haus- und Fachärzte an der eAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwarehersteller die Umsetzung der eAV anbietet. Durch den Einstieg der beiden Marktführer im Bereich Praxisverwaltungssoftware (PVS) sowie weiterer Hersteller wird die Softwareverfügbarkeit ab dem 2. Quartal 2020 bei rund 90 Prozent liegen.

TI-Verweigerer sollten jetzt Widerspruch einlegen!
PraxisinhaberInnen, die die Installation des TI-Konnektors verweigert haben und den Honorarabzug nicht in Kauf nehmen möchten, müssen jetzt Widerspruch einlegen. MEDI GENO Deutschland stellt Textentwürfe für Widerspruchsschreiben an die KV zum Download bereit. Frank Hofmann, Vorstand und Justitiar der MEDIVERBUND AG erklärt, wie Sie vorgehen müssen:

Elektronische Arztvernetzung wird gut angenommen
Mehr als 10.000 digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) wurden über die elektronische Arztvernetzung (eAV) an die AOK Baden-Württemberg versendet – ein guter Start! Seit Juli ermöglicht das gemeinsame Projekt von AOK, MEDI Verbund und Hausärzteverband im Haus- und Facharztprogramm der Südwest-AOK den digitalen Austausch von Informationen, die im Praxisalltag für die Behandlung von Patienten relevant sind.

gematik haftet bei der TI mit!
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen die Praxisinhaber in der datenschutzrechtlichen Verantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI). Aber auch die gematik sei mitverantwortlich für die Konnektoren, wenn es zu Angriffen und Datenverlusten in Praxen kommt, die an die TI angeschlossen sind. Für MEDI GENO Deutschland ist das ein wichtiger Erfolg.

Die Aktenzeichen unserer Musterklagen für Ihre Widersprüche und Klagen
Die Musterklagen gegen die unzureichende Erstattung der Kosten des TI-Konnektors sind bei den Sozialgerichten eingegangen und haben Aktenzeichen (s.u.) erhalten. Wer jedes Quartal Widerspruch einlegt oder bereits Klagen gegen den Widerspruchsbescheid einreichen muss, sollte auf die Klagen mit diesen Aktenzeichen verweisen. Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG, erklärt das Vorgehen.

WLAN im Wartezimmer: Sicherheit geht vor
Im Wartezimmer noch ein paar Mails checken oder sich mit YouTube-Videos die Zeit vertreiben. WLAN für Patientinnen und Patienten ist ein schöner Service in der Praxis. Aber: Wie sicher ist der Zugang in einer Praxis? IT-Experte Jan Hinrichs der Hinrichs IT-Service GmbH hat bereits im MEDI-MVZ „Ärzte am Reichenbach“ WLAN für Patientinnen und Patienten installiert und gibt Tipps zur Sicherheit.

Hackerangriff: „Praxisbetrieb nahezu unmöglich“
Ein Morgen im August 2018: In der Allgemeinarztpraxis von Dr. Michael Ruland geht nichts mehr. Die Praxisgemeinschaft ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Hier erzählt Ruland, was ein solcher Angriff für die Praxis bedeutet, wie der MEDI Verbund ihm geholfen hat und welche Schlüsse er daraus, auch im Hinblick auf den TI-Konnektor, zieht.

Baumgärtner rät zur schriftlichen Bestätigung der Haftungsbefreiung durch die gematik
Nachdem KBV und gematik zur Sicherheit des TI-Konnektors und zur Haftung der Ärzte und Psychotherapeuten Stellung bezogen haben, wendet sich Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, in einem bundesweiten Schreiben an die Praxen: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich die KBV endlich darum bemüht, ihre Mitglieder konkret zu unterstützen. Das ist erst auf massiven Druck unsererseits erfolgt.“ Trotzdem bleiben Probleme, wie die fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung und offene Fragen zur Sicherheit des Konnektors, nach wie vor bestehen, so der MEDI GENO-Chef.

Hofmann: „Versäumen Sie es nicht, Widerspruch einzulegen“
Leider kein Aprilscherz: Bis 1. April müssen Niedergelassene den TI-Konnektor für ihre Praxen bestellt haben. Wer das nicht umsetzt und keinen Versichertenstammdatenabgleich spätestens im 3. Quartal 2019 durchgeführt, bekommt einen Honorarabzug von 1 % rückwirkend zum 1. Januar. Der MEDI Verbund findet das unzulässig und hat damit begonnen, Musterverfahren vorzubereiten. Ass. jur. Frank Hofmann, Vorstand der MEDIVERBUND AG, erklärt den Stand der Dinge.