Haus- und Facharztverträge

Ärzte entlasten, MFA aufwerten – die EFA® macht es möglich
Seit 2014 fördern die AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK die besondere Tätigkeit der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®). Im gemeinsamen FacharztProgramm gibt es mittlerweile Fortbildungsangebote in sieben Fachgebieten: Gastroenterologie, Kardiologie, Neurologie, Orthopädie, Rheumatologie, Pneumologie und Urologie. Die EFA® übernimmt delegationsfähige Aufgaben, trägt zur Verbesserung der Patientenversorgung bei und wertet das Berufsbild der MFA auf. Im Jahr 2022 werden bis zum Jahresende zusätzlich zu den bereits 534 tätigen EFA® weitere 40 EFA® ihre Fortbildung beendet haben.

So klappt die Kooperation zwischen Allgemeinmedizin und Psychotherapie
Eine reibungslose Kooperation von Therapeutinnen und Therapeuten aus Psychotherapie und Allgemeinmedizin ist nützlich für alle Beteiligten. Diplom-Psychologin Friederike Echtler-Geist aus dem Stuttgarter Praxiszentrum Psychotherapie beschreibt Eckpunkte für erfolgreiche Kommunikation und Vernetzung.

Neue Anforderungen an Arbeitsverträge
Ab 1. August 2022 müssen neue Arbeitsverträge mehr Informationen enthalten als bisher, etwa Details zur Vergütung von Überstunden. Auf Antrag von Angestellten gilt dies auch für alte Arbeitsverträge. Die Fristen für Arbeitgeber sind eng und es drohen Bußgelder!

Fragen zur Abrechnung? Einfach anrufen!
Sidem Benk war jahrelang als Zahnmedizinische Fachangestellte in einer Praxis tätig. Auf der Suche nach neuen Herausforderungen wurde sie bei MEDI fündig. Seit ein paar Monaten hilft sie Ärztinnen und Ärzten oder MFAs bei Fragen zur Abrechnung der Facharztverträge.

Selektivverträge: Keine Beschränkungen für Video- und Telefonsprechstunden
Gute Nachrichten: In den Selektivverträgen des MEDIVERBUND mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK wurden mit der Neudefinition der Arzt-Patienten-Kontakte (APK) dauerhafte Lösungen für telemedizinische Behandlungen gefunden. Ein entscheidender Vorteil für teilnehmende Praxen: Eine Fallzahl- oder Mengenbeschränkung gibt es hier nicht.

Zwei Jahre Facharztvertrag Nephrologie: Trotz Pandemie sehr gute Resonanz bei Ärzten und Patienten
Am 1. April 2020 startete im Fachgebiet Nephrologie der achte Facharztvertrag der AOK. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verbund nephrologischer Praxen (VNP) in Baden-Württemberg. Mittlerweile nehmen 130 Nephrologinnen und Nephrologen inklusive angestellter Ärztinnen und Ärzte an der Versorgung teil.

Fernbehandlungen: Jetzt fester Bestandteil der Facharztverträge
Video- und Fernbehandlungen durch Facharztpraxen nehmen stetig zu und sind seit Corona aus vielen Praxen nicht mehr wegzudenken. Nach verschiedenen Sonderregelungen haben die Vertragspartner Video- und Fernbehandlungen zum 1. Januar 2022 als festen Bestandteil in die Facharztverträge aufgenommen.

Pädiater freuen sich über Einsatz der SOPASS in der HZV
Seit Jahresbeginn übernehmen die ersten zehn Sozialpädiatrie- und Präventions-Assistentinnen (SOPASS®) Beratungs- und Präventionsleistungen und entlasten so Kinder- und Jugendärzte im HZV-Pädiatriemodul der AOK Baden-Württemberg. Studien belegen, dass sich diese Angebote und engmaschigen Beratungen sehr positiv auf die Gesundheit im späteren Erwachsenenalter auswirken.

Entlastung für Kinder- und Jugendärzte: Die SOPASS kommt
Die Beratungsleistung der Kinder- und Jugendärzte nimmt viel Zeit in Anspruch. Ab Januar 2022 können MFA viele dieser wichtigen Aufgaben übernehmen – vorausgesetzt sie haben die Weiterbildung zur Sozialpädiatrie- und Präventionsassistentin (SOPASS) absolviert. MEDI-Projektleiter Alexander Bieg gibt Einblicke in die neue Ausbildung.

Fernbehandlungen in der HZV der AOK Baden-Württemberg werden dauerhaft gefördert
Viele Pandemie-Sonderregelungen zu den Haus- und Facharztverträgen haben sich bewährt. In punkto Fernbehandlung per Telefon oder Video haben die HZV-Vertragspartner deshalb dauerhafte Abrechnungsregelungen getroffen. Sie gelten seit Oktober und bilden die Basis für eine flexible Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch durch telemedizinische Kontakte. Für die Facharztverträge folgen entsprechende Ergänzungen zum 1.1.2022.